Beratungsangebot des Jobcenters Augsburger Land
Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, bekommen Sie eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter Augsburger Land.
Diese bzw. dieser berät in der Regel auch Ihre Familienmitglieder und Ihre Partnerin bzw.
Ihren Partner im gemeinsamen Haushalt.
Sofern Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld II auch Arbeitslosengeld I oder Teilarbeitslosengeld beziehen, erfolgt die Betreuung in Belangen der Eingliederung in Arbeit bei der Agentur für Arbeit. Alle übrigen Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten Sie weiterhin vom Jobcenter Augsburger Land.
Bei der Suche nach
einer Arbeit oder Ausbildung ist die persönliche Ansprechpartnerin bzw. der persönliche Ansprechpartner die wichtigste
Begleitperson im Jobcenter Augsburger Land. Mit
ihr bzw. ihm besprechen Sie Ihre Eignung, Kenntnisse und Wünsche für den passenden Beruf. Sie arbeiten gemeinsam Ihre beruflichen Stärken, Ressourcen, Neigungen und Potentiale
heraus.
Danach entwickeln Sie
zusammen mit Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner eine Strategie für Ihre berufliche Integration, einschließlich der erforderlichen Aktivitäten und Unterstützungs-möglichkeiten.
Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner