Ukraine-Konflikt – Anträge und Hilfestellungen

Ab dem 01. Juni 2022 können hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII (statt AsylbLG) erhalten.
Ab dem 01. Juni 2022 können hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII (statt AsylbLG) erhalten.
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Jobcenter Augsburger Land bietet neuen Online-Dienst zum Antrag auf Arbeitslosengeld II an
Ab sofort Terminbuchung zur telefonischen Beratung möglich
Ab 04.04.2022 haben wir wie folgt für Sie geöffnet:
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