Hier finden Sie wichtige Informationen rund um Wohnraum. 

Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft (KdU) sind Kosten für die Miete (Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten).

Die Kosten für Ihre Wohnung müssen angemessen sein. Dies bedeutet, dass die Kaltmiete und die Nebenkosten in einem bestimmten Rahmen liegen müssen. Die Angemessenheit richtet sich nach der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt, der Wohnungsgröße und dem Ort, siehe Übersicht. 

Sollten für Sie besondere Lebensumstände gelten, kann hier Zusammen mit Ihrem Sachbearbeiter, je nach individueller Situation eine passende Lösung gefunden werden.

Wenn Ihre Kosten der Unterkunft unangemessen hoch sind, kann auch hier eine zeitlich befristete Lösung gefunden werden.

Was darf die neue Wohnung kosten?

Unter folgendem Link finden Sie die aktuellen Angemessenheitskriterien für den Landkreis Augsburg, d.h. welche Kosten vom Jobcenter übernommen werden können.

Was gibt es bei einem Umzug zu beachten?

Sie planen einen Umzug?

Bitte Informieren Sie uns bzw. Ihr zuständiges Jobcenter rechtzeitig über den geplanten Umzug.

Wichtig hierbei ist, dass Sie uns das Mietangebot oder den nicht unterschriebenen Mietvertrag der neuen Wohnung (Größe der Wohnung, Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten) vor Umzug vorlegen, damit die Angemessenheit geprüft werden kann.

Um doppelte Mietzahlungen zu vermeiden, beachten Sie bitte Ihre Kündigungsfrist für die alte Wohnung.

Weitere Informationen erhalten Sie hier. 

Was mache ich bei drohender Obdachlosigkeit?

Sollten Sie von Obdachlosigkeit bedroht sein oder vielleicht schon obdachlos geworden sein, können Sie sich beim Rathaus Ihrer (ehemaligen) Gemeinde wenden. Dort werden Sie zu vorhandenen Plätzen in Notunterkünften beraten.