Sie erhalten hier einen kurzen Hinweis zu den Sozialversicherungen.
Kranken- und Pflegeversicherung
Aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld II (nicht bei Darlehen oder des Bezuges von Sozialgeld) sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Bezieherinnen und Bezieher von Sozialgeld werden nicht durch das Jobcenter in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert.
Waren Sie zuletzt vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert, bleiben Sie dies auch beim Bezug von Arbeitslosengeld II.
Wenn Sie zuletzt ohne Krankenversicherung waren und hauptberuflich selbstständig tätig oder nach § 6 Absatz 1 oder 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versicherungsfrei sind, werden Sie ebenfalls nicht über den Leistungsbezug gesetzlich krankenversichert. Möglicherweise können Sie hierfür einen Zuschuss erhalten.
Rentenversicherung
Durch den Bezug von Arbeitslosengeld II sind Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Zeit des Arbeitslosengeld II-Bezuges wird durch Ihr Jobcenter jedoch an die Rentenversicherung übermittelt, welche dann prüft, ob eine Anrechnungszeit vorliegt.