Wenn Sie Wohnraum anmieten wollen, ist vom Jobcenter vor Abschluss des Mietvertrags zu prüfen, ob der Umzug notwendig ist und die Unterkunftskosten angemessen sind.
Zur Prüfung werden folgende Nachweise und Unterlagen benötigt:
- schriftliche Stellungnahme zu den Umzugsgründen (ggf. mit Nachweisen, die den wichtigen Grund belegen)
- ein Mietangebot bzw. den nicht unterzeichneten Mietvertrag, aus dem alle Kosten aufgeschlüsselt in jeweils Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten, Garage/Stellplatz etc. hervorgehen
Die Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution und Umzugskosten bedarf ebenfalls der vorherigen Zusicherung. Eine Kostenübernahme muss gesondert beantragt werden.
Einmalige Leistungen für eine Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten müssen ebenfalls gesondert (mit einer Auflistung der benötigten Gegenstände etc.) beantragt werden.
Bitte beachten Sie:
Sofern Sie eine Wohnung ohne vorherige Zusicherung anmieten, können Ihnen Rechtsnachteile und erhebliche finanzielle Nachteile entstehen.
Leistungen werden nicht für Zeiten vor Antragsstellung erbracht.
Merkblatt einmalige Leistungen JC A-Land
Merkblatt Ablauf Umzug JC A-Land
Merkblatt Angemessenheit KdU JC A-Land
Heizkosten bleiben bei der Festlegung der o.g. Angemessenheitsgrenzen außer Betracht.
Für diese ist der Bundesheizkostenspiegel maßgebend. Hierbei werden die in der Tabelle genannten Wohnungsgrößen für die Berechnung zugrunde gelegt.