Zu Ihrem Vermögen gehört alles "Hab und Gut", das in Geld messbar ist - unabhängig davon, ob das Vermögen im Inland oder Ausland vorhanden ist.
Dazu gehören z. B. Bargeld, Guthaben auf Anlagekonten, Sparguthaben, Bausparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere (z. B. Aktien- und Fondsanteile), Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck), Kapitallebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen sowie sonstige dingliche Rechte an Grundstücken.
Zu berücksichtigen sind grundsätzlich Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen der mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen.
Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt direkt verwendet werden kann oder sein Geldwert durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung für den Lebensunterhalt genutzt werden kann. Nicht verwertbar sind Vermögensgegenstände, über die Sie nicht frei verfügen dürfen (z. B. weil der Vermögensgegenstand verpfändet ist).
Geld, das vor der Bedarfszeit (also vor dem Monat der Antragstellung) zugeflossen ist, zählt zum Vermögen.